Kirchenverwaltung

Die Kirchenverwaltung wird von den Gemeindemitgliedern für sechs Jahre gewählt. Mit großem Engagement gehen die ehrenamtlichen Mitglieder zusammen mit dem Pfarrer ihre Aufgaben an.

Die Kirchenverwaltung vertritt ihre Kirchenstiftung in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht, d. h. die Mitglieder der Kirchenverwaltung sind verantwortlich für alle finanziellen, verwaltungstechnischen und personellen Angelegenheiten der Pfarrgemeinde sowie für die Instandhaltung aller kirchlichen Gebäude einschl. des kirchlichen Friedhofs. Sie ist gleichzeitig auch Träger der kirchlichen Kindergärten.

Wenn Sie ein Anliegen haben, können Sie sich jederzeit an ein Mitglied der Kirchenverwaltung wenden.